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Bundesrat beschließt strengere Regeln

Verfasst: Fr 20. Sep 2013, 16:55
von Administrator
Bundesrat beschließt strengere Regeln gegen Abzocke am Telefon und teure Abmahnungen

Vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet, am Telefon und bei überteuerten Abmahnungen sollen Verbraucher künftig besser geschützt sein.

Den gesamten Artikel finden Sie bei heise.de.

Was das Gesetz wert ist oder sich neue Lücken (z.B. durch Abmahnanwälte) erschließen lassen wird man sehen, wenn die ersten Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen vor Gericht landen...

Urteil mit Symbolcharakter

Verfasst: Fr 20. Apr 2012, 15:52
von Administrator
Die Google-Tochter YouTube unternimmt einem Urteil des Landgerichts Hamburg zufolge nicht genug, um urheberrechtlich geschützte Lieder zu sperren.
Der Entscheidung wird grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen.

Musikindustrie siegt gegen Youtube

Urheberrecht, Anonymität im Internet

Verfasst: Sa 14. Mai 2011, 16:34
von Administrator
Aus gegebenem Anlaß hier ein paar Zeilen zu den Themen "Anonymität im Internet" und "Urheberrecht" sowie der Umgang mit diesen Themen in diesem Forum.

Anonymität im Internet:
Jeder Nutzer des Internets hinterläßt eindeutige Spuren im Internet, über welche er identifizierbar ist: Die sog. "IP-Adresse", welche meistens zwar dynamisch zugeteilt wird, die aber dennoch einem bestimmten Anbieter zuzuordnen ist. Auch sog. "Anonymisierer" sind nicht als sicher anzusehen.

Über den Internetanbieter ist der Nutzer der IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt feststellbar.

Hieran ändern auch sog. "Nicknamen" nichts.

Urheberrecht:

Grundsätzlich kann jemand, der etwas herstellt, als Urheber angesehen werden. Wenn derjenige, der etwas produziert, erhebliche (auch finanzielle) Mittel investiert, hat er ein natürliches Interesse, dies nicht ohne sein Wissen kopiert und / oder veröffentlicht zu sehen.

Für sich selbst dürften Aufnahmen wenig Probleme bereiten, immerhin zahlt man ja auf leere Ton- oder Bildträger Gebühren.

Gilt dies auch für Bildaufnahmen aus dem TV?

>> Urheberrechtsgesetz <<

§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.


In diesem Forum sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten, da ich als Betreiber keine Lust habe auf Schadensersatzklagen oder geldbewehrte Unterlassungserklärungen.

Die Verantwortung liegt letztlich zunächst beim Webseitenbetreiber, somit also bei mir.

Ich bitte höflich, sich daran zu halten.